EU-Taxonomie

EU Taxonomie pragmatisch umsetzen und effiziente Prozesse etablieren

Die EU-Taxonomie zielt darauf ab, einheitliche Kriterien für die Klassifizierung nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten festzulegen und ihren Anteil an der Gesamtwirtschaft durch entsprechende Berichtspflichten kontinuierlich zu erhöhen.

agradblue lotst seine Kund:innen durch die komplexen regulatorischen Anforderungen und Implikationen der EU-Taxonomie-Verordnung und unterstützt sie bei der erfolgreichen Umsetzung von Anfang bis Ende.

Unser Fokus liegt auf der Anwendung der technischen Kriterien für einzelne Gebäude und aber auch Portfolios sowie der Durchführung von Prüfungen, um sicherzustellen, dass keine erheblichen negativen Auswirkungen entstehen („Do No Significant Harm“). Auch bei der Einhaltung der Minimum Social Safeguards können wir praxisnah unterstützen. Dabei verbinden wir die regulatorischen Anforderungen mit Ihrer Unternehmensstrategie und entwickeln passende Konzepte, um entsprechende Wertschöpfungshebel in Bewegung zu setzen.

Unsere Expertise

agradblue verfügt über umfassende Expertise in allen zentralen Anforderungen der EU-Taxonomie – von der strategischen Einordnung bis zur operativen Umsetzung. Wir unterstützen die Immobilienwirtschaft dabei, ihre Gebäude systematisch zu bewerten, die technischen Bewertungskriterien korrekt anzuwenden und Nachweise effizient zu strukturieren. Dank unserer Erfahrung aus zahlreichen Projekten kennen wir die Herausforderungen in der Datenbeschaffung, der internen Koordination sowie der Schnittstellen zu Nachhaltigkeitsberichterstattung, Finanzierung und Regulierung. Durch unsere langjährige Erfahrung in der Bewertung von Klimarisiken mit Unterstützung externer Tools, sind wir bestens aufgestellt, um auch die verpflichtenden Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalysen für einzelne Standorte durchzuführen.

Unsere Leistungen umfassen:

• Erarbeitung eines Taxonomie-Accounting-Memos (falls auf Unternehmensebene berichtet werden soll)
• Prüfung auf Vollständigkeit aller Belege und Vorbereitung einer DGNB-Verifikation
• Prüfung auf EU-Taxonomiefähigkeit und EU-Taxonomiekonformität
• Do-No-Significant-Harm-Prüfung, inklusive Klimarisikoanalyse für das DNSH-Kriterium „Anpassung an den Klimawandel“
• Umsetzung der Minimum Social Safeguards
• Aufsetzen eines prüfungssicheren Taxonomie-Berichts, der die regulatorischen Anforderungen erfüllt
• Trainings und Workshops zur Etablierung von notwendigen Prozessen
• Tendering für Software-Lösungen

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