GHG Protocol Scope 2 Änderungen und ihre Folgen für Unternehmen
Die GHG Protocol Scope 2 Änderungen markieren die bislang weitreichendste Überarbeitung der Bilanzierungsvorgaben für Stromemissionen seit 2015. Die öffentliche Konsultation, die am 31. Januar 2026 endete, hat über 800 Stellungnahmen ausgelöst und zeigt, wie kontrovers die geplanten Anpassungen diskutiert werden. Für Unternehmen, die Herkunftsnachweise oder andere vertragliche Instrumente in ihre Dekarbonisierungsstrategie integriert haben, lohnt sich ein genauer Blick.
- Die überarbeitete Scope 2 Guidance schließt zentrale Lücken in der Bilanzierung von Stromemissionen, insbesondere durch strengere Regeln für Renewable Energy Certificates (RECs).
- Marktbasierte Mechanismen haben in der Vergangenheit zu einer Diskrepanz zwischen berichteten und tatsächlichen Emissionen aus Stromverbrauch geführt.
- Die geplanten Aktualisierungen führen striktere Kriterien wie stündliches Matching und geografische Deliverability ein und betreffen rund 70 Prozent der bestehenden Energieverträge.
- Die Änderungen wirken sich auf Beschaffungsstrategien aus und können die berichteten Scope 2 Emissionen erhöhen, vor allem bei stromintensiven Unternehmen.
Was ändert sich am GHG Protocol Scope 2?
Die Konsultation umfasste zwei Bereiche, die Anleitung zur Scope 2 Bilanzierung und einen neuen Rahmen für die konsequenzbasierte Erfassung von Emissionsauswirkungen im Stromsektor. Die duale Berichtsstruktur mit standortbasierter und marktbasierter Methode bleibt erhalten, beide Ansätze werden jedoch in wesentlichen Punkten neu geregelt.
Was erlaubt das GHG Protocol derzeit?
Bisher können Unternehmen ihre offiziellen Scope 2 Emissionen senken, indem sie Renewable Energy Certificates (RECs), Energy Attribute Certificates (EACs) oder virtuelle Power Purchase Agreements abschließen. In der Praxis bedeutet das, ein Unternehmen kann Strom aus einem Mix unterschiedlicher Quellen beziehen und dennoch das Emissionsprofil eines erworbenen Zertifikats für sich beanspruchen. Die zugehörige Energie wurde unter Umständen in einem anderen Land erzeugt oder stammt aus einer Quelle, die im tatsächlichen Versorgungsnetz gar nicht verfügbar ist. Daraus ergeben sich anhaltende Greenwashing-Bedenken und Zweifel daran, ob die berichteten Scope 2 Werte den tatsächlich verbrauchten Strom korrekt abbilden.
Welche drei Bereiche sind von den GHG Protocol Scope 2 Änderungen betroffen?
Für die standortbasierte Methode wird eine klare Hierarchie zur Auswahl von Emissionsfaktoren eingeführt, strukturiert entlang dreier Dimensionen, der räumlichen Zuordnung, der zeitlichen Granularität und der Art des Emissionsfaktors. Stakeholder hatten zuvor kritisiert, dass die Auswahl des passenden Faktors bislang zu viel Spielraum lässt. Künftig sollen Unternehmen die präziseste verfügbare Datengrundlage verwenden, idealerweise auf subnationaler und unterjähriger Ebene anstelle nationaler Jahresdurchschnittswerte. Die folgenreichsten Änderungen betreffen die marktbasierte Methode. Zwei Anforderungen stechen heraus.
1. Stündliches Matching
Sämtliche vertraglichen Instrumente, einschließlich Energy Attribute Certificates (EACs), Guarantees of Origin (GOs) und Renewable Energy Certificates (RECs), müssten künftig stundengenau dem Energieverbrauch zugeordnet werden. Bislang können Zertifikate jährlich erworben werden, ohne dass ein zeitlicher Zusammenhang zwischen Erzeugung und Verbrauch nachgewiesen werden muss. Die geplante Anpassung verlangt eine zeitliche Übereinstimmung zwischen Zertifikat und dem Verbrauch, dem es zugeordnet wird.
2. Deliverability-Anforderung
Vertragliche Instrumente müssten aus der Marktgrenze stammen, in der das berichtende Unternehmen tätig ist, oder das Unternehmen müsste verfügbare Übertragungskapazität zwischen Erzeugung und Verbrauch nachweisen. Damit wird der Beschaffung eine geografische Schranke gesetzt. Grenzüberschreitende Käufe von EACs oder RECs würden nicht mehr zur Reduktion der Scope 2 Emissionen angerechnet.
Hinzu kommt ein Additionalitätskriterium, eine Qualitätsstufung für vertragliche Instrumente sowie eine neue Kennzahl, der Marginal Emissions Impact (MEI). Sie soll abbilden, in welchem Umfang eine Beschaffung sauberen Stroms tatsächlich fossile Emissionen aus dem Netz verdrängt.
Was bedeuten die Änderungen für die Dekarbonisierung von Unternehmen?
Auswirkungen auf die Beschaffung erneuerbarer Energien
Eine Befragung von Marktteilnehmern und Praktikern im Bereich sauberer Energien ergab, dass nahezu 80 Prozent der Befragten nicht zuversichtlich sind, zeitlich abgeglichenen Grünstrom innerhalb engerer Marktgrenzen beschaffen zu können. Zudem gaben 70 Prozent an, dass ihre aktuellen Beschaffungsverträge unter den vorgeschlagenen Regeln nicht mehr anrechenbar wären. Die Zahlen lassen erwarten, dass die Umstellung auf stundengenaues und regionales Matching bestehende Beschaffungsstrategien und die Klimaplanung erheblich durcheinanderwirbeln wird.
Auch die praktische Umsetzung bringt Hürden mit sich. Die meisten Tracking-Systeme für Herkunftsnachweise in Europa sind derzeit nicht auf stundengenaue Erfassung ausgelegt. Nur wenige Versorger stellen stundenscharfe Daten bereit. Höhere technische Komplexität und steigende Beschaffungskosten könnten dazu führen, dass kleinere und mittlere Unternehmen ihre Ambitionen bei erneuerbaren Energien zurückfahren, statt sich durch die neuen Anforderungen zu arbeiten.
Vorgesehene Flexibilisierungen
Das GHG Protocol hat diese Bedenken aufgenommen und mehrere Übergangsregelungen vorgesehen. Bestehende Verträge für erneuerbare Energien sollen unter Bestandsschutz fallen. Wenn keine stundengenau gemessenen Daten vorliegen, dürfen geschätzte Werte oder Lastprofile herangezogen werden. Stromnutzer mit geringerem Verbrauch sollen von den granularsten Anforderungen ausgenommen werden. Eine gestaffelte Einführung ist ebenfalls geplant und gibt Unternehmen mehrere Jahre Vorlaufzeit, bevor die Änderungen vollständig greifen.
Was bedeuten die GHG Protocol Änderungen für Transition Plans?
Für Unternehmen, die RECs oder EACs als Bestandteil ihrer breiteren Emissionsstrategie nutzen, bringen die Scope 2 Anpassungen sowohl Herausforderungen als auch Chancen mit sich.Auf der einen Seite werden die Anforderungen an glaubwürdige Reduktionen von Scope 2 Emissionen über marktbasierte Instrumente deutlich angehoben. Auf der anderen Seite werden Unternehmen, die ihre Ziele für erneuerbare Energien historisch über den Kauf gebündelter RECs oder jährlicher EACs erreicht haben, feststellen, dass diese Instrumente unter Umständen nicht mehr oder nur in einer niedrigeren Qualitätsstufe anrechenbar sind. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, bestehende Transition Plans und die darin enthaltenen Dekarbonisierungsmaßnahmen neu zu bewerten.
Wie sollten sich Unternehmen auf die GHG Protocol Scope 2 Änderungen vorbereiten?
Auch wenn der finale Standard frühestens 2027 erwartet wird und für das zweite Quartal 2026 eine zweite Konsultation geplant ist, lohnt sich eine frühzeitige Vorbereitung. Wir empfehlen drei Schritte.
1. Aktuelle Scope 2 Bilanzierung analysieren.
Prüfen Sie die vertraglichen Instrumente, die Ihr Unternehmen derzeit einsetzt, und bewerten Sie, ob diese den geplanten Anforderungen an stündliches Matching und Deliverability genügen. Wer Lücken zwischen aktuellem Vorgehen und vorgeschlagenem Standard frühzeitig erkennt, kann Anpassungen geplant statt reaktiv angehen.
2. Verträge zur Beschaffung erneuerbarer Energien überprüfen.
Klären Sie, ob bestehende Power Purchase Agreements und Zertifikatsverträge unter dem überarbeiteten Rahmen weiterhin anrechenbar wären. Treten Sie zudem mit Ihren Energieversorgern in den Austausch, um einzuschätzen, inwieweit diese stundengenaue Daten bereitstellen können, und prüfen Sie, ob eine Neuverhandlung oder eine breitere Diversifizierung der Beschaffungsstrategie sinnvoll ist.
3. Wechselwirkungen mit verbindlichen Rahmenwerken beobachten.
Die Anpassungen am GHG Protocol greifen in verbindliche Berichtspflichten unter CSRD/ESRS, ISSB und nationale Regelungen hinein. Verfolgen Sie, wie sich diese Rahmenwerke aufeinander zubewegen und an welchen Stellen Abweichungen entstehen könnten, die zu Compliance-Aufwand oder inkonsistenter Berichterstattung führen.
Wie agradblue Sie unterstützt
Das Zusammenspiel aus sich wandelnden GHG-Bilanzierungsstandards, Beschaffung erneuerbarer Energien und klimabezogener Transformationsplanung verlangt fundierte Fachkenntnis. Bei agradblue begleitet unser Team aus Nachhaltigkeitsberaterinnen und Nachhaltigkeitsberatern Unternehmen dabei, belastbare Klima-Transition-Plans zu entwickeln, die den aktuellen regulatorischen Anforderungen und freiwilligen Standards entsprechen und vor allem zum jeweiligen Geschäftsmodell und zur strategischen Ausrichtung passen.
Von Portfolio-Bewertung, Klimazielsetzung und Transition Planning bis zur Integration von CO₂-Zertifikaten im Rahmen von Beyond Value Chain Mitigation (BVCM) und mit Blick auf das neue SBTi V2 Konzept der Ongoing Emissions Responsibility (OER) decken wir das gesamte Spektrum ab. Über die Transformationsplanung und die Strategien für Carbon Credits hinaus stellen unsere Kolleginnen und Kollegen bei Westbridge die operative Expertise im Energieeinkauf bereit, etwa um den Anteil erneuerbarer Energien als Teil Ihrer Dekarbonisierung gezielt auszubauen.
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