Land Sector and Removals Standard, was er für Unternehmen bedeutet

Am 30. Januar 2026 hat das Greenhouse Gas Protocol den Land Sector and Removals Standard (LSR Standard) veröffentlicht, den ersten globalen Standard zur Bilanzierung von Treibhausgasemissionen und CO₂-Entnahmen aus dem Landsektor auf Unternehmensebene. Der Landsektor zählte bislang zu den letzten großen blinden Flecken in der Treibhausgasbilanzierung, obwohl er in vielen Wertschöpfungsketten erhebliche Emissionen verursacht. Der neue Standard schließt eine zentrale methodische Lücke des bisherigen GHG Protocol, das keine belastbaren Vorgaben für Landnutzungsemissionen und CO₂-Entnahmen enthielt. Er gilt ab dem 1. Januar 2027 für Unternehmen mit relevanten Aktivitäten im Landsektor sowie für solche, die CO₂-Entnahmen oder CO₂-Abscheidung in ihre Treibhausgasbilanz aufnehmen.

  • Der LSR Standard führt erstmals Methoden für Landnutzungsemissionen und CO₂-Entnahmen ein und schließt eine zentrale Lücke in der GHG-Bilanzierung.
    Er verschärft die Anforderungen an Scope 3, Rückverfolgbarkeit und die Validierung von CO₂-Entnahmen.
  • Besonders relevant ist er für die Landwirtschaft, die Lebensmittel- und Getränkeindustrie sowie für Einzelhandel und Konsumgüter.
  • Eine Integration in die ESRS gilt als wahrscheinlich, eine unmittelbare Pflicht unter CSRD besteht aktuell noch nicht.
    Wer sich nicht vorbereitet, riskiert Datenlücken, Compliance-Probleme und eine kritische Prüfung der Integrität eingesetzter CO₂-Zertifikate.

Welchen Anwendungsbereich hat der neue Land Sector and Removals Standard?

Der LSR Standard ergänzt den Scope 3 Standard und den ursprünglichen Corporate Standard des GHG Protocol. Er führt Berichterstattungsanforderungen für verschiedene Emissions- und Entnahmekategorien ein, die bislang entweder nicht erfasst oder ausdrücklich aus den Unternehmensbilanzen ausgeschlossen waren. Dazu zählen Emissionen aus Landumwandlung und Landnutzungsänderungen, biogene Treibhausgasemissionen aus der Landbewirtschaftung, produktionsbezogene Emissionen aus Landbewirtschaftungsaktivitäten sowie Emissionen aus biogenen Produkten. Der Standard adressiert zudem GHG-Entnahmen durch naturbasierte Klimalösungen ebenso wie durch technologische Verfahren, etwa Direct Air Capture. Darüber hinaus deckt er die Kohlenstoffspeicherung in Produkten, Landnutzungswirkungen und Land Carbon Leakage ab.

Welche drei Grundbausteine bilden den Land Sector and Removals Standard?

Drei Komponenten bilden das Fundament des Bilanzierungsrahmens unter dem LSR Standard.

Bilanzierungsgrenze (Inventory Boundary): Sie legt fest, welche CO₂-Entnahmen, Emissionsquellen und Kohlenstoffpools im Zusammenhang mit dem operativen Geschäft, der genutzten Fläche, weiteren Vermögenswerten und der Wertschöpfungskette eines Unternehmens in die Treibhausgasbilanz einbezogen werden.

Räumliche Grenze (Spatial Boundary): Sie definiert die konkrete Fläche, die bei der Berechnung von Emissionen, Entnahmen oder anderen Kennzahlen unter Scope 1 oder Scope 3 zu erfassen ist.

Rückverfolgbarkeit (Traceability): Sie gibt vor, wie ein Unternehmen seine Fähigkeit bewertet, Aktivitäten und die zugehörigen Informationen über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg zu identifizieren und nachzuvollziehen.

Zusammengenommen liefern diese drei Komponenten Unternehmen den Rahmen, um ihre Treibhausgasbilanz aufzubauen und Aktivitäten in Scope 1 und Scope 3 Emissionen, Entnahmen und weitere Kennzahlen einzuordnen. Eine ergänzende Sector and Removals Guidance (LSR Guidance) ist für das zweite Quartal 2026 angekündigt und wird die Umsetzung weiter erleichtern.

Welche Sektoren sind vom Land Sector and Removals Standard besonders betroffen?

Neben dem noch jungen Markt für CO₂-Entnahmen richtet sich der LSR Standard vor allem an die Landwirtschaft, die Lebensmittel- und Getränkeindustrie, den Einzelhandel und die Konsumgüterbranche. Detaillierte Methoden speziell für die Forstwirtschaft enthält die aktuelle Version noch nicht. Das Independent Standards Board hat den Ausschluss damit begründet, dass die methodische Weiterentwicklung der Bilanzierung von Wald-Kohlenstoff zusätzlichen Vorlauf braucht. Eigene Vorgaben für die Forstwirtschaft sollen in spätere Fassungen des Standards einfließen und werden 2026 öffentlich konsultiert.

Was bedeutet der Land Sector and Removals Standard für CSRD-pflichtige Unternehmen?

Unternehmen, die der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) oder dem Voluntary Sustainability Reporting Standard für nicht börsennotierte KMU (VSME) unterliegen, müssen den LSR Standard derzeit nicht unmittelbar anwenden. CSRD und VSME verweisen ausdrücklich auf die Fassung des GHG Protocol Corporate Standard von 2004. Es gilt jedoch als wahrscheinlich, dass der LSR Standard im Zuge der Weiterentwicklung der regulatorischen Rahmenwerke per Referenz aufgenommen wird, gerade weil er die Transparenz und die Detailtiefe der Treibhausgasberichterstattung deutlich verbessert.

Welche drei Bereiche verdienen bei der Vorbereitung auf den Land Sector and Removals Standard besondere Aufmerksamkeit?

Mit Blick auf die zu erwartende Integration des LSR Standards in regulatorische Rahmenwerke verdienen drei Bereiche besondere Aufmerksamkeit.

  1. müssen Unternehmen mit relevanten Lieferketten in der Landwirtschaft Emissionen aus Landnutzungsänderungen in ihren Scope 3 Bilanzen deutlich granularer erfassen. Die Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit bedeuten, dass belastbare Daten erforderlich sind, sobald Unternehmen geringere Emissionen aus bestimmten Bezugsregionen geltend machen.

  2. müssen alle berichteten CO₂-Entnahmen den Integritätskriterien des LSR Standards genügen, einschließlich konservativer Annahmen und einer dauerhaften Speicherung, ergänzt um eine vollständige Lebenszyklusbilanzierung und eine fortlaufende Überwachung der Speicherung.

  3. schreibt die ESRS E1-7 unter der CSRD eine strikte Trennung zwischen Brutto-Emissionen und CO₂-Zertifikaten vor, ein Prinzip, das der LSR Standard zusätzlich untermauert, indem er die Verrechnung von Entnahmen mit den Emissionsgesamtwerten ausdrücklich untersagt.

Was bedeutet der Land Sector and Removals Standard für Carbon Credits?

Für Unternehmen, die Carbon Credits als Teil ihrer Klimastrategie einsetzen, bedeutet das Zusammenspiel von LSR Standard und ESRS E1-7 eine spürbare Verschärfung der Anforderungen. Nach ESRS E1-7 müssen Unternehmen Volumen, Projekttyp, Register, geografische Lage und Qualitätsmerkmale erworbener Carbon Credits offenlegen, darunter auch Zusätzlichkeit und Dauerhaftigkeit. Diese Zertifikate dürfen weder zur Verrechnung von Emissionen in Scope 1, 2 oder 3 verwendet werden noch auf primäre wissenschaftsbasierte Reduktionsziele angerechnet werden. Zulässig sind sie ausschließlich als ergänzende Maßnahme für verbleibende Restemissionen.

Der LSR Standard selbst regelt zwar weder die Zertifizierung noch die Verifizierung von GHG Credits, enthält aber Anforderungen zur Vermeidung von Doppelzählungen.2 Das anstehende EU Carbon Removal Certification Framework (CRCF), das ab 2026 eine einheitliche Qualitätsgrundlage setzen soll, wird diese Pflichten weiter präzisieren. Unternehmen, die die Integrität ihrer erworbenen Zertifikate nicht belastbar nachweisen können, gehen ein erhebliches Greenwashing-Risiko ein.

Was sollten Unternehmen tun, um sich auf den Land Sector and Removals Standard vorzubereiten?

Der LSR Standard tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft, mit der Vorbereitung sollten Unternehmen jedoch nicht warten. Die begleitende LSR Guidance, deren Veröffentlichung für das zweite Quartal 2026 angekündigt ist, wird konkrete Umsetzungsdetails enthalten, darunter Berechnungsformeln, Beispiele und Fallstudien. In der Zwischenzeit sollten Unternehmen mit relevanter Exposition im Landsektor folgende Schritte angehen.

1. Datenbasis und Lieferketten-Transparenz aufbauen.

Beginnen Sie damit, Ihre bestehende Scope 3 Bilanzierung daraufhin zu überprüfen, wo Emissionen aus Landnutzungsänderungen heute nur grob abgeschätzt sind. Identifizieren Sie kritische Bezugsregionen und Rohstoffe in Ihren Lieferketten und klären Sie mit Vorlieferanten, welche Daten zur Herkunft und zur Flächennutzung verfügbar sind. Wer hier frühzeitig in Datenqualität und Rückverfolgbarkeitssysteme investiert, kann später belastbare regionsspezifische Emissionswerte ausweisen, statt auf konservative Durchschnittsfaktoren zurückzufallen.

2. Carbon-Credit-Portfolio auf Integrität prüfen.

Stellen Sie Ihr aktuelles Portfolio an Carbon Credits auf den Prüfstand und gleichen Sie die Projekte mit den Integritätskriterien des LSR Standards und den Offenlegungsanforderungen unter ESRS E1-7 ab. Achten Sie dabei besonders auf Zusätzlichkeit, Dauerhaftigkeit der Speicherung und die Qualität der zugrunde liegenden Registereinträge. Trennen Sie in Ihrer internen Steuerung bereits jetzt klar zwischen Brutto-Emissionsreduktion und Zertifikatsnutzung für Restemissionen, damit Ihre Berichterstattung mit der vorgeschriebenen Logik kompatibel bleibt.

3. Regulatorischen Fahrplan eng begleiten.

Beobachten Sie die anstehenden Veröffentlichungen, die den Anwendungskontext des LSR Standards prägen werden. Dazu zählen die LSR Guidance im zweiten Quartal 2026, die öffentliche Konsultation zur Forstwirtschaft im weiteren Jahresverlauf sowie das EU Carbon Removal Certification Framework (CRCF). Verfolgen Sie zudem, wie sich CSRD und ESRS in Richtung einer Referenzierung des LSR Standards entwickeln, um Anpassungen an Ihren Berichtsprozessen nicht erst kurz vor Inkrafttreten zum 1. Januar 2027 angehen zu müssen.

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